Schlagwort-Archive: Auszug

Schönheitsrenovierungen

Seit der Entscheidung des Bundgerichtshofs zu starren Fristen bei Schönheitsrenovierungen in 2004 (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03) sind viele bis dahin verwandte mietvertragliche Klauseln unwirksam. Ohne eine Feststellung des Grades der Abnutzung ist der Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen nach einseitig bestimmten Fristabläufen verpflichtet.

Weiterlesen