Bei unbefristeten Mietverträgen mit Abschluss nach dem 01.09.2001 gilt immer eine drei-monatige Kündigungsfrist für den Mieter. Für den Vermieter sind diese gestaffelt nach der Mietdauer: bis 5 Jahre drei Monate Kündigungsfrist, zwischen 5- und 8 Jahre sechs Monate Kündigungsfrist und ab 8 Jahre 9 Monate Kündigungsfrist.
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