Bei unbefristeten Mietverträgen mit Abschluss nach dem 01.09.2001 gilt immer eine drei-monatige Kündigungsfrist für den Mieter. Für den Vermieter sind diese gestaffelt nach der Mietdauer: bis 5 Jahre drei Monate Kündigungsfrist, zwischen 5- und 8 Jahre sechs Monate Kündigungsfrist und ab 8 Jahre 9 Monate Kündigungsfrist.
Archiv für den Monat: Dezember 2011
• Winterdienst bei Eis und Schnee
Räum- und Streupflichten
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind…
https://www.mieterbund-nrw.de/startseite/news-details/winterdienst-bei-eis-und-schnee