Kategoriearchiv: Gebäudesanierung

• Lohnt sich eine Solaranlage auf dem Dach?

• Wer haftet bei Schimmelbefall in der Wohnung ?

• Die energetische Gebäudesanierung

Die Kosten einer Fassadendämmung können auf die Miete aufgeschlagen werden. Sofern durch die Fassadendämmung eine Energieeinsparung bewirkt wird, können die Kosten gem. § 559 BGB mit 11 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Abzuziehen sind von diesen Kosten Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten, bspw. aber auch Regiekosten, Kapitalbeschaffungskosten. Also Achtung: nicht alles, was in Rechnungen belegt ist, ist auch umlagefähig.

Der Vermieter kann öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Sind diese in Anspruch genommen, sind sie von dem Sanierungsaufwand abzuziehen.

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• Schönheitsrenovierungen

Seit der Entscheidung des Bundgerichtshofs zu starren Fristen bei Schönheitsrenovierungen in 2004 (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03) sind viele bis dahin verwandte mietvertragliche Klauseln unwirksam. Ohne eine Feststellung des Grades der Abnutzung ist der Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen nach einseitig bestimmten Fristabläufen verpflichtet.

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