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Lohnt sich eine Solaranlage auf dem Dach?

Die energetische Gebäudesanierung

Die Kosten einer Fassadendämmung können auf die Miete aufgeschlagen werden. Sofern durch die Fassadendämmung eine Energieeinsparung bewirkt wird, können die Kosten gem. § 559 BGB mit 11 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Abzuziehen sind von diesen Kosten Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten, bspw. aber auch Regiekosten, Kapitalbeschaffungskosten. Also Achtung: nicht alles, was in Rechnungen belegt ist, ist auch umlagefähig.

Der Vermieter kann öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Sind diese in Anspruch genommen, sind sie von dem Sanierungsaufwand abzuziehen.

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