Archiv der Kategorie: Betriebskosten

Zur OB Wahl 2025: Hohe Wohn-/Nebenkosten in Mönchengladbach

Schon lange ist bekannt, dass die Bürger der Stadt Mönchengladbach von hohen Wohn-Nebenkosten belastet sind. Eine zu Beginn des Jahres veröffentlichte Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), die medial breite Beachtung gefunden hat, kam dann zu dem traurigen Ergebnis, dass Mönchengladbach bei den Nebenkostenarten Grundsteuer, Abfallgebühren und Abwassergebühren im Vergleich der 100 größten deutschen Städte sogar den letzten Platz einnimmt.

Diese äußerst bedenkliche Entwicklung war für Haus & Grund Mönchengladbach und den
Mieterverband Niederrhein Anlass für eine gemeinsame Initiative, die sich an die OB-Kandidaten von SPD, CDU, Grünen und FDP richtete und diese bat, mitzuteilen, mit welchen spezifischen Maßnahmen die Kandidaten und ihre Parteien die kommunalen Steuern und Gebühren senken wollen, wenn sie zum OB gewählt werden.

Unser gemeinsames Anschreiben sowie die Antworten der Kandidaten haben wir zu Ihrer Information angefügt. Die Antworten von Herrn Reiner Gutowski, OB-Kandidat der FDP, und Herrn Dr. Wellens (CDU) erfolgten lediglich an Haus & Grund Mönchengladbach.


DMB-SMART-MIETER-APP

Die DMB-SMART-MIETER-APP bietet Mieter:innen Informationen rund um das Thema Mietminderung bei Wohnungsmängeln. Mieter:innen können sich kostenlos für typische Mietmängel schnell und einfach eine mögliche Bandbreite der Mietminderung berechnen lassen und erhalten zusätzlich rechtliche Informationen.

Hier geht’s zur DMB-SMART-MIETER-APP: smart-mieter.mieterbund.de/

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Betriebskostenabrechnungen

Zwischen Betriebskostenpauschalen und -vorauszahlungen ist zu trennen. Im Zweifel ist der Mietvertrag heranzuziehen. Unklarheiten im Mietvertrag gehen immer zulasten des Vermieters.

Sofern mietvertraglich eine Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung vereinbart ist, hat der Mieter einen Anspruch auf Abrechnung. Will der Vermieter ein Nachzahlungssaldo geltend machen, muss er binnen Jahresfrist nach Abrechnungsende dem Mieter die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zugänglich machen. Anderenfalls ist der Vermieter mit Nachforderungen nach Ablauf dieser Jahresfrist ausgeschlossen, § 556 Abs. 3 S. 3 BGB. Weiterlesen